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   SG Koblenz, 29.09.2015 - S 8 KR 462/14   

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SG Koblenz, 29.09.2015 - S 8 KR 462/14 (https://dejure.org/2015,48000)
SG Koblenz, Entscheidung vom 29.09.2015 - S 8 KR 462/14 (https://dejure.org/2015,48000)
SG Koblenz, Entscheidung vom 29. September 2015 - S 8 KR 462/14 (https://dejure.org/2015,48000)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 39a Abs 1 S 1 SGB 5, § 39a Abs 1 S 3 SGB 5, § 39a Abs 1 S 4 SGB 5, § 39a Abs 1 S 5 SGB 5, § 39a Abs 2 SGB 5
    Krankenversicherung - stationäre Hospizleistung nur in Lebensendphase - Auslegung der Rahmenvereinbarung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zuschuss zu einem Kinderhospizaufenthalt bei einem schwerstbehinderten Kind

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zuschuss zu einem Kinderhospizaufenthalt bei einem schwerstbehinderten Kind, dessen Zustand nicht einer Lebensendphase entspricht

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 56 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Krankenversicherungsrecht | Hilfsmittel | Zuschuss zu einem Kinderhospizaufenthalt bei einem schwerstbehinderten Kind

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • SG Koblenz, 26.06.2013 - S 8 KR 352/13

    Zuschuss zu einer Versorgung zu einem stationären Kinderhospizaufenthalt bei

    Auszug aus SG Koblenz, 29.09.2015 - S 8 KR 462/14
    Mit einem am 05.06.2013 bei dem Sozialgericht (SG) Koblenz eingegangenen Antrag im einstweiligen Rechtsschutz unter dem Aktenzeichen: S 8 KR 352/13 ER begehrte die Klägerin die Beklagte zu verpflichten, der Klägerin eine Hospizpflege in der Zeit vom 29.06.2013 - 13.07.2013 zu bewilligen.

    Die Klägerin sei aufgrund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse zudem nicht in der Lage, die anfallenden Kosten in Höhe von ca. 3.000,00 - 4.000,00 Euro aus eigenen Mitteln vorzulegen (Bl. 1 ff + 68 ff d. GA d. Akte S 8 KR 352/13 ER).

    Das Gericht lehnte mit einem Beschluss vom 26.06.2013 den Antrag ab (Bl. 71 ff. d. GA d. Akte S 8 KR 352/13 ER).

  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 5/05 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch -

    Auszug aus SG Koblenz, 29.09.2015 - S 8 KR 462/14
    Wie das BSG in einem Urteil vom 04.04.2006 - B 1 KR 5/05 R, zit. in BSGE 96, 161 ff ausdrücklich dargelegt hat, erfüllen die Krankenkassen ihre in §§ 13 ff Erstes Buch Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil - (SGB I) dargelegte Pflicht zur Aufklärung, Beratung und Auskunft vor dem Hintergrund eines unübersichtlichen Leistungsangebotes nur dann, wenn sie ihrem Versicherten einen konkreten Weg aufzeigen, der zu der gesetzlich möglichen Leistung führt, die der Versicherte begehrt, insbesondere dann, wenn sich aus dem Verhalten des Versicherten erkennen lässt, dass er über die gesetzlichen Möglichkeiten nicht ausreichend informiert ist.

    Sofern das BSG ein Eingreifen eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruch zur Gewährung einer Kostenerstattung unter Hinweis auf die abschließenden Regelungen zur Kostenerstattung durch die gesetzlichen Vorschriften in § 13 Abs. 3 SGB V und § 15 SGB IX ablehnt (Urteile des BSG vom 02.11.2007 - B 1 KR 14/07 R, zit. in BSGE 99, 180 ff sowie vom 04.04.2006 - B 1 KR 5/05 R -, zit in juris Rz. 19), kann dies im Hinblick auf einen Beratungs-, Aufklärungs- und Auskunftsfehler einer Beklagten zum Aufzeigen eines rechtlich gangbaren Wegs um im Rahmen diverser Leistungsangebote, dasjenige Leistungsangebot auszuwählen, dessen Ziel rechtlich erreicht werden könnte, nicht überzeugen.

  • BSG, 01.04.2004 - B 7 AL 36/03 R

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung - Leistungsgruppenzuordnung -

    Auszug aus SG Koblenz, 29.09.2015 - S 8 KR 462/14
    (2.) Ferner muss zwischen der Pflichtverletzung des Sozialleistungsträgers und dem Nachteil des Betroffenen ein ursächlicher Zusammenhang bestehen und schließlich muss (3.) der durch pflichtwidriges Verwaltungshandeln eingetretene Nachteil durch eine zulässige Amtshandlung beseitigt werden können (siehe ebenda sowie Urteil des BSG vom 01.04.2004 - B 7 AL 36/03 R - zit. in juris, Rz.: 14 m.w.Nachw.).
  • BSG, 02.11.2007 - B 1 KR 14/07 R

    Krankenversicherung - kein Raum für sozialrechtlichen Herstellungsanspruch neben

    Auszug aus SG Koblenz, 29.09.2015 - S 8 KR 462/14
    Sofern das BSG ein Eingreifen eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruch zur Gewährung einer Kostenerstattung unter Hinweis auf die abschließenden Regelungen zur Kostenerstattung durch die gesetzlichen Vorschriften in § 13 Abs. 3 SGB V und § 15 SGB IX ablehnt (Urteile des BSG vom 02.11.2007 - B 1 KR 14/07 R, zit. in BSGE 99, 180 ff sowie vom 04.04.2006 - B 1 KR 5/05 R -, zit in juris Rz. 19), kann dies im Hinblick auf einen Beratungs-, Aufklärungs- und Auskunftsfehler einer Beklagten zum Aufzeigen eines rechtlich gangbaren Wegs um im Rahmen diverser Leistungsangebote, dasjenige Leistungsangebot auszuwählen, dessen Ziel rechtlich erreicht werden könnte, nicht überzeugen.
  • BSG, 27.06.2012 - B 12 KR 11/10 R

    Krankenversicherung - Krankenkassenwahl - Mitgliedsbescheinigung einer

    Auszug aus SG Koblenz, 29.09.2015 - S 8 KR 462/14
    Der Anspruch auf Übernahem der Kosten der durchgeführten stationären Hospizversorgung ergibt sich zur Überzeugung der Kammer jedoch unter dem Aspekt eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs, also eines nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) entwickelten Rechtsinstituts (m.w.Nachw. Urteil des BSG vom 27.06.2012 - B 12 KR 11/10 R, zit. in Breith. 2013, 395ff und juris, Rz. 29).
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